(ungekürzte Fassung aus Logistik Heute, Nr. 9/2003)
Die Zahlen für die Leistung der Sortieranlage sind beeindruckend: 3.500 Colli / h. Diese Leistung kann aber im Tagesbetrieb nicht genutzt werden. Wenn es hoch kommt, schafft der Betreiber stundenweise 2.100 Colli. Der Grund: Der Unterschied zwischen Installierter Leistung“ und „Nutzbarer Leistung“ oder „Systemleistung“. Die Leistungsdifferenzen führen zu Streitigkeiten und damit zum Einsatz des Sachverständigen.
Zu den schwierigsten Aufgaben an mich zählt die Frage bei Abnahmeprüfungen, ob die gelieferte Anlage die „Systemleistung“ erreicht. Die Schwierigkeiten liegen auf unterschiedlichen Ebenen:
In diesem Mix unterschiedlicher
leistungsmindernder Einflüsse muss ich mich als Sachverständiger
zurechtfinden, um „unter dem Strich“ die Empfehlung geben zu können, ob die
„Anlage“ abnahme-
fähig ist.
Vorab ein Hinweis, dessen Hintergrund keine Wortklauberei bedeutet, sondern häufig Ursache von Leistungsdefiziten ist: Die Bezeichnung „Lager-Verwaltungs-System (LVS)“ oder „Warehouse Management System (WMS)“ mag korrekt sein für manuell bediente Lager oder singuläre rechnergesteuerte Hochregallager. Die LVS / WMS genannten Systeme sind aber eine der Hauptursachen, wenn ich gravierende Leistungsdefizite in rechnergesteuerten Anlagen konstatiere.
Um die datentechnischen Funktionen einer integrierten Förder-, Lager- und/oder Verteilanlage zu beschreiben, wäre der Begriff „Anlagen-Steuerungs-System“ richtig. Ich will mich aber nicht allzu sehr vom üblichen Sprachgebrauch entfernen und verwende daher durchgängig folgende Begriffe:
Es gibt keine festen Regeln,
den vertragsgemäßen Leistungsumfang festzustellen bzw. diesen von
betreiberseitigen Einflüssen zu trennen, abgesehen davon, dass ich mich immer
auf den Errich-
tungsvertrag beziehen muss. Daher kann ich nur anhand von
Beispielen die Ursachen für Leistungsminderungen beschreiben.
Die Einlagerungs-Steuerung in einem 6-gassigen automatischen Hochregallager mit Vorzone ist eine Funktion des „Warehouse Control Systems WCS“. Die vereinbarte Einlagerungs-Leistung wurde nachgewiesen, weil sich das WCS bei der Bestimmung der Einlagerungs-Plätze nach dem Zustand der Regalbediengeräte und deren Auslastung richtet.
Auf der Auslagerungsseite bestimmt dagegen das Zentrale Materialwirtschaftssystem die Nummern und damit die Koordinaten der auszulagernden Paletten. Während der Leistungsprüfung erreichte die Auslagerungs-Leistung nur 45 % der „Installierten Leistung“ bzw. 65 % der vereinbarten „Systemleistung“. Ursachen des Leistungs-Defizits waren:
Die Leistungsdefizite sind
durch Festlegungen zu vertreten, die auf der Ebene des Zentralen
Materialwirtschaftssystems getroffen wurden. Die Schwierigkeit für mich als
Neutraler bestand darin, dass der Anlagenlieferant, in dessen Lieferumfang auch
das WCS enthalten ist, „Systemleistungen“ zugesichert hat, die er nicht erfüllen
kann. Die andere Problematik liegt im fehlenden Leistungs-
bewusstsein der
Verantwortlichen für das Materialwirtschafts-System. Dieses Konzept gelte für
alle Lager-Standorte des Konzerns, so deren Aussage, unabhängig davon, ob die
Lager durch Stapler oder mit automatischen Regalbediengeräten bedient werden.
Zu der Anlage im 2. Beispiel habe ich ein besonderes Verhältnis: Die ursprüngliche Planung hatte entsprechend meinen Gutachterlichen Feststellungen erhebliche Mängel. Die Anlage wurde umgeplant, als die Errichtung der baulichen Gewerke in vollem Gange waren. Aus Zeitgründen übernahm ich die Koordination der Gewerke sowie die Prüfung der Gesamtleistung, d.h. ich war teilweise „betroffen“ vom Ergebnis meiner eigenen Prüfungen.
Die Prüfung aller
Leistungsketten verlief positiv mit einer Ausnahme: Die Bereitstellung zum
Versand (auf „Schwerkraft-Rollenbahnen“) mit Komplett-Paletten aus dem
Hochregallager und Kommissio-
nierPaletten aus dem „Synchronisations-Puffer“.

Logistikzentrum für Produktionsmaterial und Fertigware, Versandbereitstellung
Hierfür waren im Errichtungsvertrag folgende Bedingungen gestellt:
Die Verantwortung für die Erfüllung der Leistungsanforderungen liegt ausschließlich auf der Ebene des „Warehouse-Control-Systems WCS“ (Anmerkung: An diesem Beispiel zeigt sich, wie unsinnig der Begriff „Lager-Verwaltungs-System LVS“ ist, wenn es sich um eine rechnergesteuerte Anlage handelt).
Die erste Prüfung der Versandbereitstellung mit realen Kundenaufträgen nahm 8 ½ Stunden in Anspruch. Es dauerte nahezu 4 Monate, bis der Lieferant des WCS die vertraglich festgeschriebene Zeit erreichte und die Anlage insgesamt abgenommen werden konnte.
Eine Kommissionier-Anlage hat erhebliche Leistungsdefizite. Die Planungsmängel werden (weil nur schwer behebbar) voraussichtlich Gegenstand eines Selbstständigen Beweisverfahrens und können hier nicht dargelegt werden. Die datentechnischen Mängel liegen dagegen auf der Ausführungs-Ebene. Sie werden z.Zt. behoben.
Eingesetzt ist ein leistungsfähiger Server, der über ein 100 MBit-Netz mit der Steuerungseinheit einer „Pick-to-Light-Anlage“ verbunden ist. Trotzdem bricht mehrfach am Tag die Kommissionierung zusammen. Der Grund hierfür ist das Design des WCS, weil die folgenden drei Vorgänge mit sog. „tiefen“ Datenbank-Zugriffen verbunden sind:
Die Kommissionierung funktioniert, sofern sie unter 50 % der vereinbarten „Systemleistung“ liegt. Sie bricht aber mit zunehmender Leistung überproportional häufiger zusammen. Dieses Problem wird durch folgende Konzeption gelöst
An das folgende Beispiel erinnere ich mich ungern, weil die Ursache – eine unzureichende Planung – zur Insolvenz des Unternehmens beigetragen hat.
Die Story ist einfach: Die Kommissionierung eines heterogenen Warenspektrums war als „Straße“ geplant. Die Ziele sollten die bereitstehenden LKW sein. Der konzeptionelle Ansatz war richtig. Das System funktionierte (nach Anlaufschwierigkeiten), bis die maximale Zahl der Kommissionier-Plätze / -Fächer überschritten wurde.
Da es sich um verderbliche Produkte handelte, die gekühlt werden mussten, war eines der Ziele des Planers ein hoher Volumen-Nutzungsgrad, den er durch den Einsatz der Durchlauf-Technik (für Paletten und Kartons) erreichte. Umgekehrt konnte durch die hohe Volumen-Nutzung die Zahl der Kommissionier-Plätze nicht erweitert werden.
Zunächst versuchte der Betreiber, Kanäle mit wechselnden Artikeln zu belegen. Das Ergebnis waren Wartezeiten für das Kommissionier-Personal mit der Folge, dass das „Straßen-Konzept“ nicht mehr funktionierte.
Anschließend bezog der Betreiber eine Halle des Grundstücks-Nachbarn in die Abwicklung ein mit dem Resultat, dass er eine Zusammenführungs-/ Versandbereitstell-Fläche benötigte. Diese war jedoch nicht vorhanden.
Das alles hat nichts mit mangelhaft ausgeführter Datentechnik zu tun – der übliche Spruch „Das macht der Rechner“ konnte in diesem Fall nichts bewirken. Betreiber und Planer haben sich die (auch in vielen anderen Bereichen) explosionsartig zunehmende Artikel-Vielfalt nicht vorstellen können.
Der geplante Rechtsstreit wurde im Übrigen aufgrund der Insolvenz nicht eröffnet. Ich wäre neugierig auf das Urteil gewesen.
Das Problemfeld der von vier
Betreibern als mangelhaft bezeichneten Zuverlässigkeit ihrer Groß-
anlagen ist
nur vor dem Hintergrund des vertraglichen Procederes im Zuge der Abnahmeprüfungen
verständlich. Vereinbart waren:
Ich
wurde nur vordergründig wegen mangelhafter Verfügbarkeit/Zuverlässigkeit in
Anspruch genommen. Vielmehr stellte sich mit Beginn der Nutzung unter realen
Bedingungen heraus, dass die „Systemleistung“ der Anlage - im Gegensatz zur
„Installierten Leistung“ - nicht ausreichte. Der Betreiber hatte nur noch
den Verfügbarkeitsnachweis in der Hand, um Nachbesserungen beim
Generalunternehmer durchzusetzen. Hierbei kam ihm vermeintlich die Passage des
Vertrages zugute, der zufolge die Prüfung der Verfügbarkeit unter
„Voll-Leistung“ ablaufen sollte. Der Unter-
nehmer wies seinerseits auf den
absolvierten Leistungstest hin. Die Anlage sei abgenommen, auch weil diese
zwischenzeitlich genutzt würde. Man dürfe nicht in der vom Betreiber gewünschten
Form „nachkarten“.
Die Konsequenz
ist, dass nach der Abnahme der Betreiber oder ich als Sachverständiger den
Nachweis führen muss, dass die vereinbarte Verfügbarkeitsziffer erreicht oder
nicht erreicht wird. Denn die Ergebnisse des Leistungsnachweises kann auch ich
allein aus Gründen der praktischen Durchführung nicht über die Verfügbarkeitsprüfung
aushebeln: Zwar wurde „Voll-Leistung“ während des Verfügbarkeitstestes
vereinbart. Wenn Voll-Leistung aber aufgrund von Anlagen- oder WCS-
bedingten
Leistungsdefiziten nicht gefahren wird, dann kann ich daran nichts ändern. Denn
ich beziehe meine Erkenntnisse ausschließlich aus Prüfungen im laufenden
Betrieb und nicht aus Hochrechnungen.
Die
Zweigleisigkeit von Leistungs- und Verfügbarkeitsprüfungen zeigt noch einen
anderen Aspekt auf: Wie werden Störungen innerhalb der Leistungsprüfung
bewertet ? Da dieser Aspekt in allen Errichtungsverträgen der geprüften
Anlagen nicht berücksichtigt war, wird i.d.R. mein Vorschlag über-
nommen, dass
die Systemleistung nachgewiesen werden muss, unabhängig von den während der Prüfung
auftretenden Störungen (sofern sie nicht vom Auftraggeber / Betreiber zu
vertreten sind). Weitere Hinweise zum Thema Verfügbarkeit - s. LOGISTIK HEUTE
Nr. 3/2000).
Insgeheim war ich froh, dass ich Verfügbarkeitsprüfungen und nicht Leistungsprüfungen in den im Beispiel 5 angesprochenen Großanlagen begleiten musste. Denn die am Anfang erwähnten „Schwierigkeiten“ zur Feststellung bzw. Analyse der erbrachten „Systemleistungen“ treten bei allen vier Großanlagen auf. Was aber kann ich vorschlagen oder veranlassen, um die von vom Errichter/ Lieferanten zu vertretenden Leistungsdefizite von den betreiberseitigen zu trennen ? Die Antwort gibt das folgende Beispiel:
Bei einer Planungsprüfung einer Kommissionier-Anlage hatte ich von vornherein auf die Risiken des vorgelegten Planungsergebnisses und auf die Schwierigkeiten einer eindeutigen Leistungszusage hingewiesen, weil die üblichen Mittel zur objektiven Feststellung von Sachverhalten wie Messen, Zählen, Rechnen die „Systemleistung“ nicht eindeutig kennzeichnen würden. Der Auftraggeber war daraufhin bereit, ca. 30.000,- EURO für die von mir vorgeschlagene Simulation auszugeben. Diese Investition war in mehrfacher Hinsicht gut angelegt – Anmerkung: Realisierungspartner war das Simulations-Dienstleistungs-Zentrum SDZ in Dortmund.
Das „Spiel“ auf dem
Simulations-Instrumentarium im Rahmen der gerade laufenden Erweiterungs-
planung
brachte für mich eine neue Erfahrung: In der Ablaufsteuerung als Teil des WCS
steckt ein Potential von 30-40 % an Leistungssteigerung. Bevor die Anlage
erweitert werden muss, ist es erheblich kostengünstiger, dieses Potential
auszuschöpfen.