Der Mehrzahl der gutachterlichen Tätigkeiten
liegen Streitigkeiten zugrunde, z.B. über Vertrags- interpretationen,
über vermeintliche Minderleistungen, über nicht oder ungenügend
erfüllte Funktionen u.a.
Die Workshops sprechen spezielle Themen an. Sie beruhen auf konkrete Fälle und
sind für Planer, Anlagenlieferanten und -betreiber gedacht, die positive
oder negative Erfahrungen übernehmen wollen.
Workshop 1:
Ein Simulationssystem als Planungswerkzeug und späteres
Instrument zur Optimierung der Kommissionierabläufe. Historie - Beschreibung
- Erfahrung
Workshop 2:
Zum Thema Verfügbarkeit in Lager und Warenverteilanlagen:
Fallstricke in Vereinbarungen auf der Basis der VDI 3581 "Zuverlässigkeit für Förder-
und
Lagersysteme" und der FEM 9.222 "Regeln über die Abnahme und
Verfügbarkeit von Anlagen mit Regalbediengeräten und anderen Gewerken".
Workshop 3:
Wozu ist der Planer eigentlich verpflichtet? - Abgrenzungen
zwischen Planungs- und Ausführungshaftung.
Workshop 4:
Gewährleistungsansprüche - vertragliche Vereinbarungen
und Durchsetzung der Ansprüche.
Workshop 5:
Moderne Lager- und Warenverteiltechnik in mittleren Unternehmen
- besondere Herausforderungen an externe Planer und Berater.
"Aktuell" in den konkreten Fällen heißt, dass der Sachverständige bisher keine substanziellen Antworten auf konkrete Fragen gefunden hat.
CE-Kennzeichnung mit Widerruf
In LOGISTIK HEUTE, Nr.9/2003, wollen die Verfasser Transparenz auf dem Markt der Warehouse Management Systeme, früher Lager-Verwaltungssysteme, schaffen. Das mag verdienstvoll sein oder nicht. Ein wichtiges und schwieriges Problem entsteht jedoch für rechnergesteuerte automatisierte Lager- und Warenverteilanlagen, wenn nämlich die Anlagentechnik unabhängig von der Konzeption der Datentechnik geplant und realisiert wird. Allein in ca. 20 vom Sachverständigen begutachteten Fällen hat er massive Leistungsdefizite festgestellt. In weiteren Anlagen werden sich Leistungsdefizite bemerkbar machen, wenn der Betreiber die Vertragsleistung tatsächlich benötigt.
Der Sachverständige kann keine allgemein gültigen Regeln aufstellen, sondern nur anhand von ausgeführten Anlagen Gründe für teilweise massive Leistungsdefizite nennen. Informationen siehe ...